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Sven Krieg, Pfedelbach (Verkäufer)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Anwendung
Es gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Bestandteil
eines mit dem VERKÄUFER abgeschlossenen Vertrages, wenn ihre Anwendbarkeit
für jeden Einzelfall mit dem VERKÄUFER schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen von
Verträgen sind nur wirksam, wenn sie vom VERKÄUFER schriftlich bestätigt werden.
Etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

2. Lieferung und Versand
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers und werden
grundsätzlich pauschal mit 9,- Euro berechnet. Terminlieferungen werden ausschließlich
im Auftrag, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers veranlasst. Alle
Lieferungen sind auf Kosten des VERKÄUFERS versichert. Werden bei der Übergabe
der Lieferung von der Transportperson an den Kunden der Verlust von Teilen der
Lieferung oder Transportschäden festgestellt, ist dieser Umstand auf den Trans -
portpapieren zu vermerken und die Transportschäden zu beschreiben. Nachliefe rungen
durch den VERKÄUFER können nur erfolgen, wenn der Kunde dem VERKÄUFER den
Transportverlust oder Transportschaden durch Übersendung einer Kopie der Trans -
port papiere, eines Eingangsprotokolls oder in anderer Weise schriftlich bestätigt hat.
Sofern Spezialverpackung gefordert oder nach den gegebenen Umständen nach
Ermessen vom VERKÄUFER erforderlich ist, wird diese gesondert berechnet. Die
Rücknahme mangelfreier Ware (bis maximal 1 Monat ab Bezugsdatum) erfolgt nur
mit schriftlicher Zustimmung des VERKÄUFERS. Waren, deren Bezugsdatum länger
als 1 Monat zurückliegt, können nicht zurückgenommen werden. In diesem Fall
bringt der VERKÄUFER bei Gutschrifterteilung 10% des Nettorechnungsbetrages,
mindestens jedoch 40,- Euro Pauschalgebühr für Verwal tungs kosten, Prüfung und
Neuverpackung in Abzug. Für beschädigte Waren wird ein entsprechender Betrag
für die Instandsetzung berechnet. Fehlendes Zubehör, wie Kabel, Verpackung,
Bedienungsanleitungen, wird zusätzlich berechnet.
Wenn auf Verlangen des Käufers eine Änderung oder Abbestellung von in Sonder -
anfertigung/Sonderbestellung in Auftrag gegebenen Geräten erfolgt, müssen die bis
dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn vom Käufer ersetzt werden.
Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüchen bleibt
vorbehalten.
Der VERKÄUFER wird unter folgenden Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht
frei: Im Falle höherer Gewalt; sofern Lieferanten des VERKÄUFERS aus vom
VERKÄUFER nicht zu vertretenden und nicht vorhersehbaren Gründen einen Artikel
nicht liefern können, obwohl dem VERKÄUFER dies zugesichert war; wenn der
Artikel aus sonstigen, von VERKÄUFER nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr lieferbar
ist und die Ersatzbeschaffung des Artikels für den VERKÄUFER nicht zumutbar
ist. In jedem Fall wird der VERKÄUFER den Käufer umgehend informieren und
etwa geleistete Zahlungen erstatten, soweit diese nicht auf Teillieferungen entfallen,
die beim Käufer verbleiben.

 

3. Rechnung und Zahlung
Rechnungsbeträge sind 30 Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug fällig. Danach
kommt der Käufer ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Verzug. Bei Zahlung
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der VERKÄUFER 2% Skonto,
falls nicht zum Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offen stehen.
Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und unter Vorbehalt des
Zahlungseingangs gutgeschrieben. Zahlungen sind ausschließlich auf das in der
Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
Wird durch nicht fristgerechte Zahlung des Käufers erkennbar, dass der Zahlungs -
anspruch vom VERKÄUFER durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet
ist, ist der VERKÄUFER berechtigt, für alle bestehenden und noch nicht erfüllten
Aufträge Leistung Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Im Falle des
Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen
Verzugszinsen (§247 BGB) zu verlangen. Leistet der Käufer nach Ablauf einer
vom VERKÄUFER gesetzten weiteren Zahlungsfrist nicht, kann der VERKÄUFER vom
Vertrag zurücktreten. In diesem Falle werden ferner alle Forderungen des VERKÄUFERS
gegen den Käufer sofort fällig, auch wenn Stundung oder Zahlungsfristen gewährt wurden.
Der gesetzliche Zinsanspruch vom VERKÄUFER bleibt unberührt.

 

4. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Der VERKÄUFER behält sich das Eigentum an sämtlichen vom VERKÄUFER gelieferten
Waren bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor
(erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist berechtigt, die unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist bis
zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht
gestattet.
Der Käufer tritt sämtliche sich aus der Weiterveräußerung der unter Eigentums -
vorbehalt gelieferten Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an den VERKÄUFER
ab. Der VERKÄUFER nimmt diese Abtretung an. Das gleiche gilt für alle Ersatzan -
sprüche, insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlustes oder Beschä -
digung der Ware.
Der Käufer ist im Rahmen eines normalen und ordnungsgemäß geführten Geschäfts -
betriebes zum Einzug der an den VERKÄUFER abgetretenen und vom VERKÄUFER
akzeptierten Verkaufsforderungen bzw. Ersatzforderungen berechtigt. Diese Einzieh -
ungs berechtigung kann vom VERKÄUFER widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Verpflichtungen dem VERKÄUFER gegenüber nicht nachkommt, in Vermögensverfall
gerät oder Rechte vom VERKÄUFER, insbesondere durch Pfändung anderer Gläubi -
ger, gefährdet werden.
Unabhängig vom Widerruf der Einziehungsberechtigung ist der Käufer auf Verlangen
des VERKÄUFERS jederzeit verpflichtet, vollständige Auskunft über den Verbleib der
von VERKÄUFER gelieferten Eigentumsvorbehaltsware, die Höhe der daraus erzielten
Verkaufserlöse und deren Bezahlung zu erteilen. Den vom VERKÄUFER Beauf -
tragten ist auf Verlangen Einblick in Bücher und Rechnungen, die sich auf die Ver -
käufe und den Verbleib der Eigentumsvorbehaltsware beziehen, zu gestatten und auf
Verlangen Abschriften der Verkaufsrechnungen zu erteilen. Auf Verlangen, insbesondere
bei Gefährdung von Forderungen vom VERKÄUFER, ist der Käufer verpflichtet,
auf Eigentumsrechte des VERKÄUFERS und die Abtretung der Ansprüche
aus dem Weiterverkauf dem Drittschuldner hinzuweisen und diesen zur unmittelbaren
Zahlung an den VERKÄUFER zu veranlassen.
Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die vom VERKÄUFER gelieferte
Ware oder in an den VERKÄUFER abgetretene Forderungen hat der Käufer den
VERKÄUFER unverzüglich über die Pfändung zu unterrichten und dem VERKÄUFER
die für die Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (Pfandprotokoll des
Gerichtsvollziehers, eidesstattliche Erklärung des Käufers oder einer sachkundigen
im Geschäft des Käufers tätigen Person zwecks Glaubhaftmachung, dass die
gepfändete Ware mit der vom VERKÄUFER gelieferten Ware, die unter Eigen tums -
vorbehalt steht, identisch ist.)
Bei Überschreitung der vom VERKÄUFER eingeräumten Zahlungsziele, bei
Zahlungsverzögerung sowie bei Gefährdung der Ansprüche vom VERKÄUFER, insbesondere
aus einem der vorgenannten Gründe, ist der VERKÄUFER berechtigt, nach
erfolgloser Setzung einer Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe
der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. Die Geltend machung eines
weitergehenden Schadenersatzanspruches bleibt vorbehalten.
Bis zur Herausgabe hat der Käufer die im Eigentum vom VERKÄUFER stehenden
Waren getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum vom VERKÄUFER zu
kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und dem VERKÄUFER ein
Verzeichnis seines Eigentums zu übergeben. Der Käufer ist ferner verpflichtet, sich
bei Weiterverkauf der Ware jeder Einziehung des Kaufpreises zu enthalten, den Dritt -
schuldner zur unmittelbaren Zahlung an den VERKÄUFER zu veranlassen, gleichwohl
eingehende Kaufpreiszahlung gesondert von sonstigen Guthaben aufzubewahren
und unmittelbar an den VERKÄUFER abzuführen.
Eine Versicherung für unbezahlte Ware gegen jede Art von Risiken hat der Käufer
auf eigene Kosten abzuschließen. Auf Verlangen des Käufers gibt der VERKÄUFER
das Sicherungseigentum frei, soweit der realisierbare Gesamtwert des Sicherungs -
eigentums und der Vorausabtretungen 120% der Forderungen vom VERKÄUFER aus
der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer übersteigt.

 

5. Mängel, Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche gegen VERKÄUFER aus dem Verkauf von Ware verjähren
innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware an den Käufer (Unternehmer).


Der Käufer oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit bzw. Mängel
zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die form- und fristgerechte
Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs
beim Verkäufer an.

Der Verkäufer haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge -
sundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens er satz -
anspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Verkäufers ist auch in
den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragtypischen, vorhersehbaren Schaden be -
grenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefällen vorliegt.
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers,
z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Mangelanzeigen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des entsprechenden
Rechnungsbetrages, soweit der VERKÄUFER den Mangel nicht anerkannt hat,
oder die Gewährleistungsverpflichtung vom VERKÄUFER nicht rechtskräftig festgestellt
worden ist. Rücksendungen sind durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige
Rechnung vorzunehmen. Der Mangel ist konkret zu beschreiben. Anderenfalls
wird die Ware auf Kosten des Käufers unbearbeitet zurückgesandt.
Mangelbehaftete Ware senden Sie bitte zusammen mit einer Kopie der
Bezugsrechnung sowie der Fehlerbeschreibung frei Haus an uns zurück. Unfrei versendete
Pakete werden nicht angenommen.
Bei begründeter, rechtzeitiger Rüge ist VERKÄUFER vorrangig zur Nacherfüllung
(d.h. nach Wahl des VERKÄUFERS: Behebung des Mangels oder Ersatz- oder Nach -
lieferung) berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn und soweit Fehler der Ware darauf zurückzuführen
sind, dass der Käufer den Liefergegenstand fehlerhaft handhabt, Bedienungs -
anleitungen missachtet, vom VERKÄUFER nicht zugelassene Betriebsmittel oder An -
schlussgeräte verwendet und vom VERKÄUFER nicht autorisierte Eingriffe vornimmt.
Die Gewährleistung entfällt auch bei Softwarefehlern bzw. Beschädigungen
am Betriebssystem, die auf Fehlbedienungen des Käufers zurückzuführen sind.
Weiterhin ausgenommen sind Videokopfscheiben, Bildröhren, TFT-Panels, alle
mechanischen Teile in Dome-Systemen und Schwenk-Neige-Köpfen, Festplatten,
Bedienpulte und Tastaturen, Infrarotleuchtmittel/lEO, sowie durch Gewalt hervorgerufene
Beschädigungen und normaler Verschleiß.
Sollte die Überprüfung eines wegen Mängeln zurückgesandten Artikels ergeben,
dass ein Mangel nicht vorliegt, hat der Kunde dem VERKÄUFER den Überprüfungsaufwand,
mindestens 50,- Euro zzgl. MwSt., zu erstatten. Dem Kunden bleibt der
Nach weis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.
Der VERKÄUFER übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Hardware mit
der beim Anwender vorhandenen Hardware/Software oder mit im Markt erhältlicher
Hardware/Software zusammenarbeitet (kompatibel ist). Ratschläge und
Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität -und sonstiger
Leistungsmerkmale, soweit sie über entsprechende Unterlagen vom VERKÄUFER
(Prospekte, Preislisten) hinausgehen, sind für den VERKÄUFER nur verbindlich,
wenn der VERKÄUFER sie dem Käufer schriftlich bestätigt hat.

 

6. Schadenersatzansprüche
Der VERKÄUFER haltet auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung – außer für Garantien und im Falle der Verletzung einer
wesentlichenen Pflicht (Kardinalpflicht) - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist dem
Umfang und der Höhe nach auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe. Sie gilt nicht für Personenschäden.
Schadenersatzansprüche, die aus einer mangelhaften Lieferung oder der nicht ordnungsgemäßen Durchführung einer sonstigen
Leistung von VERKÄUFER, etwa im Zusammenhang mit der Abwicklung von Inbetriebnahmen, Gewährleistungs- oder
Garantiereparaturen entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere jede Haftung für Konfigurations- und
Datenverlusten. Die Konfigurationen eines Betriebssystems oder sonstiger, anderer Software- und Konfigurationsanwendungen
auf den fehlerhaften Komponenten, sowie der Datensicherung liegt in der Verantwortung des Käufers.

 

7. Reparaturen
Reparaturen, die nicht auf Gewährleistungsanspruche -zurückzuführen sind, werden
gegen Vergütung vorgenommen, wenn die Ware in geeigneter Verpackung frei Haus
eingesandt wird und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt wird.
Anderenfalls wird die Ware auf Kosten des Käufers unbearbeitet zurückgesandt.
Sollte nach Prüfung des retournierten Artikels kein Defekt vorliegen, erhebt der
VERKÄUFER eine Überprüfungspauschale von mindestens 50,- Euro zzgl. anfallender
Versandkosten und MwSt.
Bei eingebauter fremder Hardware hat der VERKÄUFER das Recht, die Reparatur
abzulehnen. Der Versand von Reparaturgeräten, sowie von Ersatzteilen erfolgt per
Nachnahme.

 

8. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und
die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für Ansprüche aus
oder Schecks, ist für beide Teile Pfedelbach.
Soweit Einzelbestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen und/oder eines
vom VERKÄUFER geschlossenen Individualvertrages rechtsunwirksam sind oder
werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsverein -
barungen dadurch nicht berührt.
Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass alle personenbezogenen Daten im
Rahmen der Verkaufsabwicklung und der vom VERKÄUFER geführten Verkaufs -
statistik zum internen Gebrauch gespeichert werden.

 

Sven Krieg, Hinterespig 8, 74629 Pfedelbach



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